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   OLG Rostock, 26.10.2006 - 7 U 131/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6061
OLG Rostock, 26.10.2006 - 7 U 131/05 (https://dejure.org/2006,6061)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.10.2006 - 7 U 131/05 (https://dejure.org/2006,6061)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 7 U 131/05 (https://dejure.org/2006,6061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine Nachbesserungsersatzvornahme; Erfordernis einer Werkabnahme bei Geltendmachung von auf Geld gerichteten Schadensersatzansprüchen und Minderungsansprüchen; Durchführung der Nacherfüllung durch den Werkunternehmer; Rechte und ...

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 1
    Zur Kooperations- und Vergütungspflicht bei VOB -Bauleistungsverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kooperationspflicht kontra Kündigungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Kooperationsgedanke im Kündigungsrecht (IBR 2007, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Rostock, 26.10.2006 - 7 U 131/05
    Der Vergütungsanspruch des Unternehmers bleibt vielmehr insoweit ungekürzt (vgl. Kniffka, BauR 2005, 1024, Anm. zu BGH, Urteil vom 23.02.2005, VIII ZR 100/04, BauR 2005, 1021; BGH, Urteil vom 25.06.1987, VII ZR 251/86, BauR 1987, 689).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Rostock, 26.10.2006 - 7 U 131/05
    Einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung bedarf es hier trotz der insoweit bezüglich gekündigter Werkverträge geänderten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006, VII ZR 146/04, BauR 2006, 1294) nicht, da der Beklagte keine Erfüllung mehr geltend macht, sondern lediglich auf Geld gerichtete Schadensersatzansprüche und Minderungsansprüche, und zudem nach der Kündigung die Nachbesserung selbst hat vornehmen lassen (vgl. auch insoweit BGH, a.a.O.).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 26.10.2006 - 7 U 131/05
    Eine Verpflichtung obliegt einer Partei ausnahmsweise dann nicht, wenn die andere Partei in der konkreten Konfliktlage ihre Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, nachhaltig und endgültig verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 393/98, NJW 2000, 807 m.w.N.).
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